Vom Lockdown zum Restart

Der Bundesrat hat entschieden
Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen "unter besonderen Sicherheitsvorschriften" wieder öffnen.
Dieser Entscheid entspricht nicht ganz den Vorstellungen diverser Verbände, welche lieber eine schnellere Öffnung des (gesamten) Fachhandels gesehen hätten. Auch macht sich teilweise Unverständnis breit, was die Auswahl der Branchen betrifft, welche in einem ersten Schritt Ihre Geschäfte und Studios wieder öffnen dürfen. Auf den ersten Blick scheint die Auswahl auf die recht gegensätzlichen Angebote tatsächlich nicht ganz nachvollziehbar. Nagelstudios, Kosmetiksalons und Friseure haben wenig mit Baumärkten, Gartencenter und Gärtnereien gemeinsam. Und all die Branchen, welche irgendwo dazwischen liegen, haben das Nachsehen und dürfen voraussichtlich die Türen für Ihre Kunden erst ab dem 11. Mai wieder öffnen.
Blickt man über die Landesgrenzen nach Österreich und Deutschland so stellt man fest, dass in beiden Ländern keine Einschränkungen nach Branchen vorgenommen wurden, jedoch nach der Grösse der Geschäfte, was heftige Diskussionen ausgelöst hat. So liegt in Deutschland die maximale Grösse bei 800 m2 und in Österreich bei 400m2. Grössere Geschäfte (ausgenommen Baumärkte und Gartencenter) und Friseure(!) bleiben weiterhin geschlossen. Dasselbe gilt übrigens auch für ganze Shoppingcenter, was in der Branche ebenfalls massiv kritisiert wurde. In beiden Ländern darf sich zudem pro 20m2 nur ein Kunde aufhalten und das Tragen einer Nasen- und Mundschutzmaske ist ebenso Pflicht wie die Desinfektion der Hände.
Offensichtlich gibt es keinen einheitlichen Plan bei den schrittweisen Lockerungsversuchen vom Lockdown zum Restart. In einem Punkt sind sich jedoch wohl alle einig; man möchte mit allen Mitteln verhindern, dass die Ansteckungen wieder zunehmen – Was wohl auch der Hauptgrund dafür ist, dass für die Gastronomie vorläufig die Türen noch geschlossen bleiben.
Eine Frage stellt sich unabhängig vom Entscheid des Bundesrates: Sind auch die Konsumenten schon wieder bereit in die Läden und Shoppingcenter zu stürmen?
©Marcel Stoffel, Swiss Council of Shopping Places