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Mietzinsreduktion bei Mietenden von Gewerbeliegenschaften der Stadt Zürich

Der Stadtrat ist gewillt, subsidiär, punktuell und pragmatisch Hilfe zu leisten. Als Vermieterin will die Stadt Zürich Gastro- und Gewerbebetriebe bei der Bewältigung der herausfordernden Situation aufgrund der Coronavirus-Krise unterstützen. Sie gewährt ihren Gewerbemietenden, deren Mietobjekt direkt von einem behördlichen Nutzungsverbot betroffen ist, eine Mietzinsreduktion. Die Reduktion wird auf Gesuch hin gewährt. Der Umfang richtet sich nach dem Ausmass der vom Verbot betroffenen Teile des Mietobjekts. Die Regelung gilt vorerst für den Monat April. Die Fortsetzung hängt von der weiteren Entwicklung rund um die Coronavirus-Pandemie ab. Bereits letzte Woche hat die Stadt kommuniziert, dass sie Gastro- und Gewerbemietenden einen Aufschub der Zahlungsfristen für die Mieten der Monate April, Mai und Juni gewährt, und dass höhere Umsatz-Akonto-Zahlungen ausgesetzt werden können, um Liquiditätsengpässe zu lindern.


Quelle: Stadt Zürich, Finanzdepartement, Medienmitteilung vom 26. März 2020

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